KI-Wissensstand

Chronik

Was sich geändert hat, in umgekehrter Reihenfolge. Jeder Eintrag ist kurz gehalten und verweist in das Dossier, das die Sache ausführlich behandelt.

Stand: 4. August 20266 Einträge
  • Recht

    Digital-Omnibus-Verordnung in Kraft — Artikel 4 entschärft

    Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist am 24. Juli 2026 im Amtsblatt erschienen und am 27. Juli in Kraft getreten. Artikel 4 verlangt weiterhin Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, aber kein garantiertes Kompetenzniveau einzelner Personen mehr. Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III gelten ab dem 2. Dezember 2027, die nach Anhang I ab dem 2. August 2028.

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  • Einsatz

    Alle acht Dossiers stehen

    Die sieben angelegten Gerüste sind ausgeschrieben: Hochrisiko-Anwendungen, Werkzeugvergleich, Grenzen der Modelle, erster Anwendungsfall, zulässige Daten, Kosten und Schulung. Ab jetzt wird gepflegt statt aufgebaut.

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  • Recht

    Dieses Nachschlagewerk geht online

    Grundgerüst steht: sechs Themengebiete, drei Lesetiefen je Dossier, Glossar, Volltextsuche und die Entscheidungshilfe zum AI Act.

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  • Recht

    Ein Jahr KI-Kompetenzpflicht

    Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025. Ein Jahr später ist die Pflicht in vielen Unternehmen weiterhin unbearbeitet, obwohl sie keine Untergrenze für die Betriebsgröße kennt.

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  • Recht

    Pflichten für Allzweck-KI-Modelle greifen

    Seit August 2025 gelten die Vorgaben für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen. Für Anwenderunternehmen ändert sich damit nichts unmittelbar, wohl aber die Informationslage bei den Anbietern.

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  • Recht

    Verbotene Praktiken und Artikel 4 treten in Kraft

    Die erste Stufe der KI-Verordnung wird wirksam: verbotene Praktiken sind untersagt, und Betreiber müssen — so der damalige Wortlaut — „für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ ihres Personals sorgen. Dieser Maßstab wurde im Juli 2026 durch die Digital-Omnibus-Verordnung abgesenkt: Geblieben ist die Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

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